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Arbeitnehmer-Erfinderrecht | 1. Beratung
Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Fragen und Verfahren im Arbeitnehmererfinderrecht Beratung hinsichtlich verschiedener Vergütungsmodelle von Arbeitnehmererfindungen
2. Management
Überwachung von gesetzlichen Fristen bei Erfindungen von Arbeitnehmern Aufbau eines Verwaltungssystems zur Behandlung von Arbeitnehmererfindungen, insbesondere Überwachung von Fristen, Inanspruchnahme von Erfindungen durch den Arbeitgeber
3. Durchsetzung von Ansprüchen
Durchführung von Schiedsstellenverfahren betreffend Arbeitnehmererfinderstreitigkeiten vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts Vertretung bzw. Mitwirkung in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffend Arbeitnehmererfindungen vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung
4. Information
Halten von Fachvorträgen über das Arbeitnehmererfinderrecht Schulung von Mitarbeitern der Mandanten im Arbeitnehmererfinderrecht Information der Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Arbeitnehmer-Erfinderrecht durch einen regelmäßig erscheinenden “Newsletter”
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