Sortenschutz |
1. Schutz
Schutz von Pflanzensorten in Deutschland und Europa Durchführung von deutschen Sortenschutzanmeldungen beim Bundessortenamt in Hannover Durchführung von europäischen Sortenanmeldungen beim Gemeinschaftlichen Sortenamt in Angers (FR) Vertretung im Beschwerdeverfahren vor den Sortenschutzämtern
2. Recherche
Durchführung von Recherchen nach kollidierenden Geschmacksmustern und Auswertung der Recherchenergebnisse Rechtsstandsabklärungen
3. Management
Überwachung und Einzahlung der jährlichen Schutzgebühren vor dem Bundessortenamt und dem gemeinschaftlichen Sortenamt
4. Durchsetzung
Durchsetzung von Rechten aus eingetragenen Sortenschutzrechten gegen Verletzer vor den ordentlichen Gerichten Erhebung von Einwendungen gegen die Erteilung des Sortenschutzes nach § 25 Sortenschutzgesetz
5. Information
Halten von Fachvorträgen über das Sortenschutzrecht bei Mandanten und auf Fachmessen Schulung von Mitarbeitern von Mandanten in Seminaren Information der Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Sortenschutzrecht durch “Newsletter”
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