|
|
|
Gewerblicher Rechtsschutz
Patente & Gebrauchsmuster
Ein Patent ist ein geprüftes, erteiltes und befristetes Schutzrecht für eine Erfindung. Patentschutz kann für Deutschland oder für ganz Europa, aber auch weltweit erlangt werden. Das Patent verleiht dem Patentinhaber ab dem Anmeldetag, für eine Laufdauer von 20 Jahren eine Monopolstellung zur ausschließlichen Verwertung seiner Erfindung. Ohne Zustimmung des Patentinhabers ist es Dritten verboten, einen patentierten Gegenstand herzustellen oder zu verkaufen. Auch das Anbieten, Ausstellen, Gebrauchen des patentierten Gegenstandes im gewerblichen Bereich, sowie der Besitz und der Import sind für Dritte verboten.
Ein Patent wird nach einem Erteilungsverfahren für einen beliebigen technischen Gegenstand, wie beispielsweise ein Erzeugnis, ein Verfahren, eine Maschine, eine Schaltung oder eine besondere Verwendung erteilt, sofern der Gegenstand neu ist, auf eine erfinderische Tätigkeit zurückgeht und gewerblich anwendbar ist.
Die gründliche Ausarbeitung der Patentanmeldung, und insbesondere die Formulierung der Patentansprüche, sind maßgebend für die spätere Durchsetzbarkeit des Patents gegenüber Dritten.
Technische Gegenstände können auch durch ein Gebrauchsmuster für maximal 10 Jahre geschützt werden. Das Patentamt prüft hierbei, ob die formalen Voraussetzungen für eine Eintragung gegeben sind, und nicht, ob die materiellen Voraussetzungen, wie Neuheit und das Vorliegen eines erfinderischen Schrittes tatsächlich erfüllt sind.
Wer mit seinem Produkt schnell auf den Markt kommen und einen optimalen Schutz haben will, wird im Zweifel ein Patent und ein Gebrauchsmuster gleichzeitig anmelden.
|
| |