Reinhard Skuhra Weise & Partner GbR - deutsche und europäische Patentanwälte, europäische Marken und Geschmacksmuster Patentanwälte


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Gewerblicher Rechtsschutz


Patente & Gebrauchsmuster

Ein Patent ist ein geprüftes, erteiltes und befristetes Schutzrecht für eine Erfindung.
Patentschutz kann für Deutschland oder für ganz Europa, aber auch weltweit erlangt
werden. Das Patent verleiht dem Patentinhaber ab dem Anmeldetag, für eine Laufdauer
von 20 Jahren eine Monopolstellung zur ausschließlichen Verwertung seiner Erfindung.
Ohne Zustimmung des Patentinhabers ist es Dritten verboten, einen patentierten
Gegenstand herzustellen oder zu verkaufen. Auch das Anbieten, Ausstellen, Gebrauchen
des patentierten Gegenstandes im gewerblichen Bereich, sowie der Besitz und der
Import sind für Dritte verboten.

Ein Patent wird nach einem Erteilungsverfahren für einen beliebigen technischen
Gegenstand, wie beispielsweise ein Erzeugnis, ein Verfahren, eine Maschine, eine
Schaltung oder eine besondere Verwendung erteilt, sofern der Gegenstand neu ist,
auf eine erfinderische Tätigkeit zurückgeht und gewerblich anwendbar ist.

Die gründliche Ausarbeitung der Patentanmeldung, und insbesondere die Formulierung
der Patentansprüche, sind maßgebend für die spätere Durchsetzbarkeit des Patents
gegenüber Dritten.

Technische Gegenstände können auch durch ein Gebrauchsmuster für maximal 10 Jahre geschützt werden. Das Patentamt prüft hierbei, ob die formalen Voraussetzungen für eine Eintragung gegeben sind, und nicht, ob die materiellen Voraussetzungen, wie Neuheit und das Vorliegen eines erfinderischen Schrittes tatsächlich erfüllt sind.

Wer mit seinem Produkt schnell auf den Markt kommen und einen optimalen Schutz haben will, wird im Zweifel ein Patent und ein Gebrauchsmuster gleichzeitig anmelden.

Reinhard Skuhra Weise & Partner GbR | Friedrichstrasse 31 | D-80801 München | Tel. +49 89 38 16 10 0 |  Fax +49 89 340 14 79 | Email: RSW@isarpatent.com