Schutzrechts­überwachungen

Gewerbetreibende haben die Pflicht, die bestehenden Schutzrechte Dritter zu beachten und diese nicht zu verletzen.

Nach Erhalt eines Auftrages zur Durchführung einer Schutzrechtsüberwachung überwacht unsere Kanzlei gezielt sowohl Ihre gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Ihre bestehenden Patente, Designs, und Marken, als auch Schutzrechte Dritter, insbesondere Ihrer Wettbewerber. Im Rahmen einer laufenden Schutzrechtsüberwachung überwachen wir regelmäßig, welche relevanten Schutzrechte Dritter bei den Patent- oder Markenämtern neu angemeldet oder dort eingetragen werden.

Wir leiten die dabei erzielten Ergebnisse an Sie weiter und führen bei Bedarf eine Vorselektion derjenigen Schutzrechte durch, die negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten Ihres Unternehmens haben könnten oder Ihren rechtlichen Spielraum einschränken. Sie werden durch uns auf die möglichen kollidierenden Schutzrechte unter Angabe von Widerspruchs- bzw. Einspruchsfristen hingewiesen, so dass Sie gegebenenfalls rechtzeitig gegen diese kollidierenden Schutzrechte im Zuge eines amtlichen Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren rechtlich vorgehen können.