Verletzungsprozesse / Einstweilige ­Verfügungsverfahren

Inhaber von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken/Unternehmenskennzeichen sehen sich oftmals mit der Situation konfrontiert, dass diese Rechte durch Dritte verletzt werden. Jedoch auch Unternehmen und natürliche Personen ohne Schutzrechte sehen sich plötzlich entsprechender Auseinandersetzungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ausgesetzt, da Dritte entsprechende Rechte gegen sie geltend machen.

In beiden Fällen ist schon zu Beginn eine fachlich versierte und kompetente Beratung dringend geboten. Unsere Patent- und Rechtsanwälte vereinen hierbei den technischen und den juristischen Sachverstand unter einem Dach, d.h., unsere Rechtsanwälte führen in enger Zusammenarbeit mit unseren Patentanwälten Patentrechtsstreitigkeiten gemeinsam durch. Außerdem betreuen wir Sie nicht nur in Patentrechtsstreitigkeiten und Markenrechtsstreitigkeiten, sondern auch bei Wettbewerbsauseinandersetzungen und bei Urheberrechtsstreitigkeiten.

Aufgrund der ständigen Bearbeitung entsprechender Fälle durch unsere Anwälte erhalten unsere Mandanten stets eine realistische und zielgerichtete Einschätzung ihrer rechtlichen Situation, die Sie vor Überraschungen in entsprechenden Verfahren bewahrt.

Sowohl bei der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten als auch bei Wettbewerbs- und Urheberstreitigkeiten sind unsere Anwälte stets darauf bedacht, eine kostengünstige und gleichzeitig effektive Lösung für unsere Mandanten zu finden. So stellt das Erreichen der gewünschten Ziele ohne gerichtliche Auseinandersetzung z.B. im Rahmen von Berechtigungsanfragen, Abmahnverfahren oder außergerichtlichen Vereinbarungen oft einen günstigen Lösungsweg dar, den unsere Anwälte für unsere Mandantschaft beschreiten.

Andernfalls erfolgt die gerichtliche Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten im Rahmen des Zivilprozessrechts vor den Zivilgerichten.

Die kurzfristige gerichtliche Durchsetzung von Rechten im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren ist eine Maßnahme, die durch unsere Anwälte häufig praktiziert wird. Das einstweilige Verfügungsverfahren wird vor allem als Rechtsmittel gegen Dritte auf Messen eingesetzt. Umgekehrt haben unsere Anwälte den Erlass einstweiliger Verfügungen in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich verhindert.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind vor den Land- und Oberlandesgerichten sowie bei Patentnichtigkeitsklagen vor dem Bundespatentgericht vertretungsberechtigt.