Messebetreuung

Messeveranstaltungen bieten Unternehmen die Gelegenheit, ihre neuartigen Produkte unmittelbar dem Publikum zu präsentieren. Die Messeteilnahme birgt jedoch die Gefahr in sich, dass die gezeigten Produkte bestehende Schutzrechte Dritter, insbesondere anderer Messeteilnehmer, verletzen.

Die Verletzung eines Patents, einer Marke oder eines Designs eines Wettbewerbers kann eine Abmahnung oder gar den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Folge haben, welche die weitere Ausstellung des betreffenden Produktes untersagt. Umgekehrt bietet Ihnen die Fachmesse auch eine gute Chance, Verletzern von eigenen Schutzrechten auf die Spur zu kommen.

Die Anwälte von isarpatent® unterstützen Sie bei der Vorbereitung einer Fachmesse, um Sie dort vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren. Gerne betreuen wir Sie bei Bedarf auch direkt am Messestandort.

Für Fragen zu einer rechtlichen Vorbereitung Ihres Messeauftrittes, zur Abwicklung und zum Umfang einer Vertretung können Sie gerne eine Anfrage an Herrn Rechtsanwalt Franz Stangl richten.