Wettbewerbsrecht / Kartellrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen („Kartellrecht“) schützt die Freiheit des Wettbewerbs für alle Marktteilnehmer. Ziel des in Deutschland im UWG normierten Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb („Lauterkeitsrecht“ oder „Wettbewerbsrecht im engeren Sinne“) ist es, den auf dem Markt herrschenden Wettbewerb im Interesse der Verbraucher, Mitbewerber sowie der Allgemeinheit als sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren Wettbewerbsmethoden zu schützen.

Unsere Kernexpertise im Wettbewerbsrecht liegt im Bereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, wobei wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in wettbewerbsrechtlichen Verletzungsverfahren zur Seite stehen. Dies schließt neben vorprozessualen Abmahnungen auch einstweilige Verfügungsverfahren und Klageverfahren ein. Häufig ist es im Wettbewerbsrecht wichtig, schnell und gezielt auf etwaige Verletzungen zu reagieren. Dies ist unseren Experten aufgrund ihrer gesammelten, vielfältigen Erfahrungen ohne Weiteres möglich. Thematisch liegen die wettbewerbsrechtlichen Fallgestaltungen vor allem im Bereich der Irreführung, dem Schutz vor unzulässigen Werbemethoden und Verkaufspraktiken, der vergleichenden Werbung sowie der Anschwärzung von Konkurrenten.

Aufgrund der Spezialisierung unserer Kanzlei auf dem Gebiet der technischen Schutzrechte, dem Kennzeichenrecht sowie dem Designrecht, können unsere Anwälte auch auf diesen vorhandenen Erfahrungsschatz im ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgreifen.

Wir betreuen Sie auch gerne bei der konzeptionellen Entwicklung von Vertriebs-, Marketing- und Agenturverträgen, in Fragen des betrieblichen Geheimnisschutzes sowie im Zusammenhang mit der Lizenzvertragsgestaltung und bei kartellrechtlichen Fragestellungen, die in diesem Kontext häufig von besonderer Bedeutung sind.

Franz Stangl | Partner und Rechtsanwalt