Gewerblicher Rechtsschutz in Indien

Indien ist eine bedeutende Produktions- und Forschungsstätte vor allem für pharmazeutisch-chemische Erzeugnisse sowie für die Softwareentwicklung. Der Schutz von Rechten in Indien wurde seit dem Beitritt Indiens zum PCT-Vertrag im Jahr 1998 deutlich vereinfacht und an globale Standards angepasst. Dennoch bestehen einige nationale Besonderheiten, die spezieller Beachtung bedürfen, insbesondere die Vorschriften von Section 3 (d), 8 (1) und (2) des Indian Patents Act.

Um die Wertschöpfung Ihrer Produkte und Ideen in Indien sichern zu können, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung in der Planung und Implementierung Ihrer dortigen IP-Strategie an. Wir sind bereits seit Jahren regelmäßig vor Ort, um in Kooperation mit unseren indischen Partnerbüros eine zügige und professionelle Bearbeitung von Schutzrechten zu gewährleisten. Wir kooperieren mit Partnerbüros und Dienstleistern in Mumbai, Pune, Delhi/Gurgaon, Hyderabad und Bangalore.

Fragen zu allen Bereichen des indischen Patentrechts sowie des Design- und Markenschutzes beantwortet Ihnen Herr Wolfgang Sandmann gerne.

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