Grenzbeschlagnahmen

Im Rahmen eines Grenzbeschlagnahmeverfahrens lässt sich eine Verletzung von Schutzrechten bereits in einem sehr frühen Zeitpunkt verhindern, nämlich bereits bei der Ein- oder Ausfuhr der Waren in das Gebiet bzw. aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union. Es ist dabei nicht erforderlich, die Identität der beteiligten Personen oder Unternehmen zu kennen. Insofern stellt die Grenzbeschlagnahme gerade bei noch unbekannten Verletzungsfällen ein gutes Mittel dar, gewerbliche Schutzrechte durchzusetzen.

Grenzbeschlagnahmeanträge können zur Durchsetzung der eigenen Schutzrechte gestellt werden, insbesondere zur Durchsetzung von Marken, Patenten und Urheberrechten.

Wir vertreten einige namhafte Markenartikelhersteller in Belangen der Grenzbeschlagnahme, insbesondere stellen wir die dafür notwendigen Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden bei der ZGR (Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz). In diesen Anträgen sind Fälschungsmerkmale aufgelistet, die den Zollbehörden bei der Identifizierung von gefälschten Waren helfen. Hierbei ist es entscheidend, dass den Zollbehörden möglichst viele Informationen zu den Kennzeichen der Originalware und ggf. auch zu Herstellungsorten und Vertriebswegen an die Hand gegeben werden.

Nachdem ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme bei der Zollbehörde eingereicht worden ist, erfolgt eine Benachrichtigung durch die entsprechende Zollbehörde, sobald ein Verdacht besteht, dass bestimmte Waren ein bestehendes Schutzrecht verletzen. Die Ware wird zudem vom Zoll zurückbehalten. In Absprache mit unseren Mandanten klären wir sodann ab, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Falls dies der Fall ist, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist einen Antrag auf Vernichtung der schutzrechtsverletzenden Waren bei den Zollbehörden zu stellen. Gegebenenfalls kann parallel hierzu ein Gerichtsverfahren gegen den Verletzer in Form einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage eingeleitet werden.

Insgesamt stellt das Grenzbeschlagnahmeverfahren eine sinnvolle Ergänzung zu den üblichen Verfahren zur Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Abmahnungen, Verletzungsprozesse und einstweilige Verfügungsverfahren) dar.

Sollten Sie Interesse an diesem zusätzlichen effektiven Mittel zur Durchsetzung Ihrer Schutzrechte haben, so beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Durchführung möglicher Grenzbeschlagnahmen.