Verträge / ­Vereinbarungen

Die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten schafft für den Anmelder eine Monopolstellung hinsichtlich der daraus resultierenden Eintragung. Diese Rechtsposition hat jedoch regelmäßig zur Folge, dass der Rechteinhaber in Rechtsverhältnisse mit Dritten tritt, z.B. im Rahmen einer Verwertung des erlangten Schutzrechts oder im Rahmen einer Abgrenzungsvereinbarung. Oftmals wird auch bei der Entwicklung schutzfähiger Gegenstände, insbesondere zur Vorbereitung von Schutzrechten mit Dritten, bereits ein Rechtsverhältnis begründet.

Zu einer umfassenden Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gehört daher die Unterstützung der Mandanten bei der Vorbereitung, Überprüfung und Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen, und zwar vor, während und nach der Erlangung eines Schutzrechts. Dies schließt im Rahmen der Verwertung die Erstellung und Prüfung entsprechender Lizenzverträge und/oder Verträge im Zusammenhang mit der Veräußerung von Schutzrechten ein. Die gegenseitige rechtliche Abgrenzung durch Schließen einer Koexistenzvereinbarung ist ebenfalls Teil der regelmäßigen Tätigkeit unserer Patent- und Rechtsanwälte.

Nicht zuletzt schafft das Einbringen unserer fachlichen Erfahrungen im Vorfeld einer Anmeldung, insbesondere bei der technischen und gestalterischen Entwicklung von schutzfähigen Produkten und Kennzeichen, die Grundlage, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Prüfung oder Erstellung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Designerverträgen und Geheimhaltungsvereinbarungen wirkungsvoll unterstützen zu können.

Bei der Ausarbeitung von Verträgen und Vereinbarungen ist das Wissen über mögliche Konfliktfelder und die Kenntnis der einschlägigen Regelungen unverzichtbar. Fehler, die sich im Rahmen von Verträgen, z.B. durch Formulierung ohne fachkundigen Rechtsrat, einschleichen können, sind im Nachhinein kaum noch zu beheben. Wir raten daher allen Unternehmen dazu, sich vor Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen im gewerblichen Rechtsschutz eingehend rechtlich beraten zu lassen.

Die Prüfung und Erstellung eines Vertrages stellt die Grundlage für konfliktfreie Rechtsverhältnisse in der Zukunft dar. Die Erstellung eines solchen Vertrages durch unsere Patent- und Rechtsanwälte, welche sowohl den notwendigen rechtlichen als auch den technischen Erfahrungsschatz mitbringen, kann Missverständnisse und Konflikte zwischen Vertragsparteien bereits im Vorfeld ausräumen.