Widerspruchs- / ­Löschungsverfahren

Bei einer Markenanmeldung muss man vor allem, falls im Vorfeld keine Recherche durchgeführt wurde, mit einem Widerspruchs- oder einem Löschungsverfahren rechnen. Bei einer eigenen Marke stellt, soweit die entsprechende Marke überwacht und somit auch gegenüber Dritten verteidigt werden soll, das Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor der Einleitung entsprechender Verletzungsverfahren bei den ordentlichen Gerichten ein effektives Mittel dar.

Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens oder Löschungsverfahrens vor dem entsprechenden Amt durch unerfahrene Anwälte führt regelmäßig zu erheblichen Schwierigkeiten und oftmals zum Unterliegen im entsprechenden Verfahren. Die Durchführung der Verfahren und die sachgerechte Argumentation bedürfen langjähriger Erfahrung im Bereich des Markenrechts und Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung. Bei Widersprüchen gegen Gemeinschaftsmarken ist Wissen über die formalen Anforderungen und hinsichtlich des Verfahrensrechts unverzichtbar.

Unsere Anwälte können auf einen umfassenden Kenntnis- und Erfahrungsschatz im Rahmen von Widerspruchs- und Löschungsverfahren zurückgreifen und geben Ihnen bereits frühzeitig eine genaue Einschätzung über den voraussichtlichen Fortgang des Verfahrens und Ihre Erfolgsaussichten in dem entsprechenden Widerspruchs- oder Löschungsverfahren.

Oftmals erreichen wir die eigentlichen Ziele unserer Mandanten im Widerspruchs- und Löschungsverfahren durch außeramtliche oder außergerichtliche Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gegenseite.

Neben den Widerspruchs- und Löschungsverfahren im Markenbereich verfügen unsere Patent- und Rechtsanwälte auch über weitreichende Erfahrungen bei der Durchführung von Löschungsverfahren im Bereich des Designs.