Offenkundige Vorbenutzung- die Lebenserfahrung zählt –
ein Kommentar zu BGH X ZR 75/18
Im nachstehend auszugsweise wiedergegebenen Urteil BGH X ZR 75/18 vom 21. April 2020 „Konditionierverfahren“ hat der BGH seine bisherige Rechtsprechungspraxis zur offenkundigen Vorbenutzung konsequent fortgeführt und weiter gefestigt, indem er feststellte: