Vergangenen Montag nahm unser Patentanwalt Dr. Tobias Roßteuscher an der GRUR-Veranstaltung in München teil. Im Mittelpunkt stand ein hochaktueller Vortrag zur autonomen Auslegung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) durch das Einheitliche Patentgericht. Ausgangspunkt der Diskussion war eine jüngere Entscheidung des Berufungsgerichts des EPG (UPC_CoA_534/2024; Philips ./. Belkin), anhand derer zentrale Auslegungsfragen vertieft beleuchtet wurden.
Am Beispiel des Begriffs „Verletzer“ wurde aufgezeigt, wie das Einheitliche Patentgericht zentrale Rechtsbegriffe eigenständig interpretiert und welche Bedeutung dies für die künftige Spruchpraxis im europäischen Patentrecht haben kann. Darüber hinaus wurden das Spannungsverhältnis zwischen dem EPG und dem Gerichtshof der Europäischen Union thematisiert sowie die Vorlagepflicht nationaler Gerichte und deren praktische Auswirkungen auf laufende und künftige Verfahren.