Widerspruchs- / ­Löschungsverfahren

Die Durchführung der Verfahren und die sachgerechte Argumentation bedürfen langjähriger Erfahrung im Bereich des Markenrechts und Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung. Bei Widersprüchen gegen Gemeinschaftsmarken ist Wissen über die formalen Anforderungen und hinsichtlich des Verfahrensrechts unverzichtbar.

Unsere Anwälte können auf einen umfassenden Kenntnis- und Erfahrungsschatz im Rahmen von Widerspruchs- und Löschungsverfahren zurückgreifen und geben Ihnen bereits frühzeitig eine genaue Einschätzung über den voraussichtlichen Fortgang des Verfahrens und Ihre Erfolgsaussichten in dem entsprechenden Widerspruchs- oder Löschungsverfahren.

Oftmals erreichen wir die eigentlichen Ziele unserer Mandanten im Widerspruchs- und Löschungsverfahren durch außeramtliche oder außergerichtliche Verhandlungen und Vereinbarungen mit der Gegenseite.

Neben den Widerspruchs- und Löschungsverfahren im Markenbereich verfügen unsere Patent- und Rechtsanwälte auch über weitreichende Erfahrungen bei der Durchführung von Löschungsverfahren im Bereich der Designs.