Nach der Anmeldung und/oder Eintragung eines Schutzrechts, wie z.B. eines Patents, Gebrauchsmusters, Geschmacksmusters oder einer Marke, ist es wichtig, die erforderlichen Jahresgebühren, Aufrechterhaltungsgebühren und Verlängerungsgebühren innerhalb der vorgegebenen Fristen an die zuständige Behörde zu zahlen, damit Ihr Schutzrecht in Kraft bleibt.
isarpatent® verfügt über eine eigene Abteilung für Gebührenüberwachungen, welche die Fristen für die Zahlung der Gebühren für alle Schutzrechte unserer Mandanten überwacht und dafür sorgt, dass fällige Gebühren im In- und Ausland rechtzeitig gezahlt werden.