Inhaber von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Marken/Unternehmenskennzeichen sehen sich oftmals mit der Situation konfrontiert, dass ihre Rechte durch Dritte verletzt werden. Genauso sehen sich Unternehmen und natürliche Personen plötzlich Auseinandersetzungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ausgesetzt, wenn Dritte Rechte gegen sie geltend machen.
In beiden Fällen ist schon zu Beginn eine kompetente Beratung dringend geboten. Unsere Patent- und Rechtsanwälte vereinen hierbei den technischen und den juristischen Sachverstand unter einem Dach; unsere Rechtsanwälte führen Patentrechtsstreitigkeiten in enger Zusammenarbeit mit unseren Patentanwälten durch.
Aufgrund der ständigen Bearbeitung entsprechender Fälle durch unsere Anwälte erhalten unsere Mandanten stets eine realistische und zielgerichtete Einschätzung der rechtlichen Situation, die sie vor Überraschungen bewahrt.
Unsere Kanzlei ist stets darauf bedacht, eine kostengünstige und gleichzeitig effektive Lösung für unsere Mandanten zu finden. So stellt das Erreichen der gewünschten Ziele ohne gerichtliche Auseinandersetzung z.B. im Rahmen von Berechtigungsanfragen, Abmahnverfahren oder außergerichtlichen Vereinbarungen oft einen günstigen Lösungsweg dar, den unsere Anwälte für unsere Mandantschaft beschreiten.
Andernfalls erfolgt die gerichtliche Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten im Rahmen des Zivilprozessrechts vor den deutschen Zivilgerichten oder vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG).
Die kurzfristige gerichtliche Durchsetzung von Rechten im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren ist eine Maßnahme, die durch unsere Anwälte häufig praktiziert wird. Umgekehrt haben unsere Anwälte den Erlass einstweiliger Verfügungen in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich verhindert.